Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.04.1998 - (2) 4 Ausl. 156/95 (20/98) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Überstellung zur Verbüßung ins Heimatland, Vollstreckung, vorsorgliche Festhalteanordnung; Ermessensspielraum, Rechtsmittel, Umstände für die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens, Mindestverbüßungszeit, Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 416
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Saarbrücken, 04.01.1994 - 1 Ws 221/93
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.1998 - 4 Ausl 156/95
Deshalb können die Bestimmungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) ergänzend herangezogen werden (so auch OLG Saarbrücken, Beschluss v. 4.1. 1994 - 1 Ws 221/93).
- OLG Hamm, 30.06.2011 - 2 Ws 177/11
Voraussetzungen für eine Festhalteanordnung vor Übergabe des Verurteilten an den …
Die gemäß § 77 Abs. 1 IRG i.V.m. § 304 StPO statthafte (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. April 1998, Az. (2) 4 Ausl 156/95 (20/98), veröffentlicht in: NStZ 1998, 416; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04. Januar 1994, Az. 1 Ws 221/93; OLG Düsseldorf MDR 1994, 1141) und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat in der Sache keinen Erfolg.Die Vollstreckung beruht im letztgenannten Fall somit nur noch mittelbar auf der im Urteilsstaat verhängten Sanktion, unmittelbar jedoch auf einem eigenen Vollstreckungstitel des Vollstreckungsstaates (vgl. auch OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. April 1998, a.a.O; siehe auch BT-Drs. 12/194, Denkschrift zu dem ÜberstÜbk, Seite 17 ff., 19, 22).
Im Rahmen des durch § 6 ÜAG eröffneten Ermessens ist allerdings zu prüfen, ob es wahrscheinlich erscheint, dass sich der Verurteilte in einem solchen Fluchtfall in die Bundesrepublik Deutschland begeben wird (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. April 1998 - (2) 4 Ausl 156/95 - veröffentlicht in NStZ 1998, 240).